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Aktenzeichen V 302/88
Datum 06.02.1889
Leitsatz Steht den notwendigen Kosten der Zwangsverwaltung eines gleichzeitig zur Zwangsversteigerung gelangten Grundstückes nur unter der Bedingung, daß sie im Versteigerungstermine ihrem Betrage nach angemeldet werden, ein Vorrecht vor den in das geringste Gebot nicht aufgenommenen Hypothekenforderungen zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017320233
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