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Aktenzeichen VI 313/88

Datum 18.02.1889

Leitsatz Kann nach §. 79 A.L.R. I. 6 nur auf Herstellung des früheren Zustandes oder auch sofort auf Geldentschädigung geklagt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017340248

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