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Aktenzeichen V 325/88

Datum 23.02.1889

Leitsatz Findet der Satz, daß der Gläubiger die persönliche Klage gegen den Erwerber des mit einer Hypothek belasteten Grundstückes bloß durch die Übernahme der Hypothek in Anrechnung auf den Kaufpreis in dem Falle nicht erlangt, wenn der Veräußerer nicht persönlicher Schuldner der übernommenen Hypothekforderung ist, auch Anwendung auf die Übernahme der bei Feststellung des geringsten Gebotes berücksichtigten Hypotheken durch den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017360251

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