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Aktenzeichen V 2/89

Datum 06.04.1889

Leitsatz Kann der Eigentümer einer Aktie bei der Verpfändung derselben das Recht auf den Bezug der Revenuen (Zinsen oder Dividenden) von der Pfandhaftung ausschließen? Ist der Pfandgläubiger, wenn der Aktienbesitzer behufs Ausführung dieser Absicht den Talon zurückbehalten hat, befugt, auf die Herausgabe desselben als eines Zubehörs der Aktie zu klagen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017390268

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