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Aktenzeichen V 166/88

Datum 10.10.1888

Leitsatz 1. Ist die Anwendung der auf Grund der §§. 12. 15 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Ortsstatute davon abhängig, daß die dabei in Frage kommenden Fluchtlinien nach den Vorschriften des gedachten Gesetzes festgesetzt worden sind? 2. Verschiedenheit der Voraussetzungen der §§. 12. 15 dieses Gesetzes. Historische Straßen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640173C0279

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