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Aktenzeichen V 367/88

Datum 03.04.1889

Leitsatz 1. Was ist unter einem bisher unbebauten Straßenteile im Sinne des §. 15 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 zu verstehen? 2. Verhältnis des §. 12 zu §. 15 dieses Gesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640173E0284

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