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Aktenzeichen IV 277/88

Datum 21.01.1889

Leitsatz 1. Hat das Kind die von seinen in Gütergemeinschaft lebenden Eltern ihm gegebene Ausstattung beim Tode des zuerst versterbenden Parens vollständig oder zur Hälfte zur Ausgleichung zu bringen? 2. Bedarf die Anordnung, durch welche bei einer Zuwendung, die an sich der Ausgleichungspflicht unterliegen würde, das bedachte Kind günstiger, als es ohne die Anordnung stehen würde, gestellt oder durch welche ihm die Ausgleichungspflicht gänzlich erlassen werden soll, der für letztwillige Verfügungen bestehenden Form?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640173F0288

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