zurück
Aktenzeichen II 106/89
Datum 04.06.1889
Leitsatz Haften mehrere, welche gemeinschaftlich eine unrechte That oder ein Versehen (Artt. 1382. 1383 des bürgerl. Gesetzbuches) verüben, solidarisch im Sinne der Artt. 1200 flg. des bürgerl. Gesetzbuches? Unter welchen Voraussetzungen findet gegen jeden derselben eine Klage auf Ersatz des ganzen Schadens statt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017490329
zurück