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Aktenzeichen II 106/89

Datum 04.06.1889

Leitsatz Haften mehrere, welche gemeinschaftlich eine unrechte That oder ein Versehen (Artt. 1382. 1383 des bürgerl. Gesetzbuches) verüben, solidarisch im Sinne der Artt. 1200 flg. des bürgerl. Gesetzbuches? Unter welchen Voraussetzungen findet gegen jeden derselben eine Klage auf Ersatz des ganzen Schadens statt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017490329

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