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Aktenzeichen VI 299/88

Datum 31.01.1889

Leitsatz 1. Ist der Gerichtsstand des §. 25 C.P.O. begründet für Klagen, welche nicht den Ausspruch der Nichtexistenz des Pfandrechtes oder der Löschung desselben zum Gegenstande haben, sondern nur die Löschung vorbereiten sollen? 2. "Hauptsache" im Sinne des §. 94 C.P.O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640174E0339

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