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Aktenzeichen VI 313/88

Datum 18.02.1889

Leitsatz Rechtliches Interesse als Bedingung eines Klagantrages auf Vorabentscheidung über die Verpflichtung zum Schadensersatze ohne gleichzeitige Substanziierung des Schadens. Nachträgliche Ausdehnung des Antrages auf Zuerkennung eines Schadensbetrages.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017510346

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