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Aktenzeichen I 4/89

Datum 20.02.1889

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist der für die Berechnung der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltsgebühren maßgebende Streitgegenstandeswert in dem nach §. 563 C.P.O. stattfindenden ordentlichen Verfahren zu bestimmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017520350

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