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Aktenzeichen IV 63/89

Datum 01.04.1889

Leitsatz Wie weit sind §§. 756. 36 C.P.O. auf die Zwangsversteigerung von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens zum Zwecke der Auseinandersetzung anwendbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017540357

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