zurück
Aktenzeichen IV 63/89
Datum 01.04.1889
Leitsatz Wie weit sind §§. 756. 36 C.P.O. auf die Zwangsversteigerung von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens zum Zwecke der Auseinandersetzung anwendbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017540357
zurück