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Aktenzeichen II 102.103/89
Datum 04.06.1889
Leitsatz Kann in der Berufungsinstanz nach §. 574 C.P.O. die Ehescheidungsklage erhoben werden, wenn in erster Instanz nur die Klage auf Ungültigkeitserklärung der Ehe angestellt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017610416
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