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Aktenzeichen VI 337/88

Datum 04.03.1889

Leitsatz 1. Ist für die Klage auf Feststellung, daß über einen gewissen Anspruch durch ein Schiedsgericht zu entscheiden sei, dasjenige Gericht zuständig, welches für die gerichtliche Geltendmachung dieses Anspruches zuständig sein würde? 2. Umfang des Gerichtsstandes der Niederlassung nach §. 22 Abs. 1 C.P.O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017640424

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