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Aktenzeichen VI 107/89

Datum 01.07.1889

Leitsatz Ist die am 6. Januar 1854 zwischen Sachsen und Österreich abgeschlossene Übereinkunft wegen der gegenseitigen Behandlung von Konkursfällen durch §. 207 der Reichskonkursordnung und §. 4 des Einführungsgesetzes zur Konkursordnung außer Kraft gesetzt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018020012

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