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Aktenzeichen III 271/88

Datum 01.02.1889

Leitsatz 1. Schließt die in einem Gesellschaftsvertrage getroffene Anordnung, daß die Gesellschafter die Firma kollektiv zu zeichnen haben, die Anordnung einer Kollektivvertretung in sich? 2. Ist es zulässig, in einem Gesellschaftsvertrage, in welchem im allgemeinen eine Kollektivvertretung festgesetzt ist, anzuordnen, daß bestimmte Rechtsgeschäfte mit bestimmten Personen auch von den einzelnen Gesellschaftern allein vorgenommen werden können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018040027

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