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Aktenzeichen III 225/89
Datum 24.09.1889
Leitsatz 1. Vertretung des Reichsmilitärfiskus durch die Korpsintendantur. 2. Ist eine Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung zulässig, wenn die Störung durch Handlungen des Truppenkommandos erfolgt ist, welche zum Zwecke der militärischen Ausbildung der Truppen angeordnet worden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018060036
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