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Aktenzeichen I 70/89
Datum 17.04.1889
Leitsatz Steht der Art. 191 Abs. 2 H.G.B. (Reichsgesetz vom 18. Juli 1884, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften) der Zulässigkeit von Zuwahlen neuer Mitglieder in den ersten Aufsichtsrat auf Grund einer Erhöhung der Mitgliederzahl durch Statutenänderung entgegen? Kann das zugewählte Aufsichtsratsmitglied schon vor der Eintragung der Erhöhung der Mitgliederzahl in das Handelsregister in Funktion treten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640180B0054
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