zurück

Aktenzeichen I 198/89

Datum 19.10.1889

Leitsatz Ist der dem Bevollmächtigten einer Aktiengesellschaft für Behinderungsfälle bestellte und öffentlich kundgegebene Stellvertreter Dritten gegenüber ohne Rücksicht auf das Vorliegen eines Behinderungsfalles zur Vertretung der Aktiengesellschaft legitimiert? Genügt zur Wirksamkeit des gegen eine Aktiengesellschaft erhobenen Wechselprotestes bei angeordneter Kollektivvertretung durch mehrere Vorstandsmitglieder die Vorlegung lediglich an eine als Kassierer und Vorstandsmitglied bezeichnete Person?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018100082

Download PDF

zurück