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Aktenzeichen II 195/89
Datum 01.11.1889
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen liegt eine Benachteiligung der Gläubiger im Sinne des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes vor? Ist die Annahme, daß der anfechtende Gläubiger durch den Abschluß eines entgeltlichen Vertrages benachteiligt worden sei, im Gebiete des rheinischen Rechtes (wegen Art. 2093 des bürgerl. Gesetzbuches) dann ausgeschlossen, wenn feststeht, daß der Kläger in demselben Maße befriedigt worden ist, in welchem er bei einer gleichmäßigen Verteilung des Vermögens seines Schuldners befriedigt worden wäre?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018180133
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