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Aktenzeichen III 239/89

Datum 10.12.1889

Leitsatz 1. Kann die zweite Ehefrau des aufgeheirateten Wirtes bei Zwangsversteigerung des Hofes ihren Brautschatz zurückfordern? 2. Erlischt die Haftung für Schulden des aufgeheirateten Wirtes mit der Veräußerung des Meierhofes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018240181

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