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Aktenzeichen V 9/89
Datum 13.04.1889
Leitsatz Ist dem Besitzer des oberhalb liegenden Grundstückes jede Veränderung der Oberfläche seines Grundstückes untersagt, welche den Zufluß des "wild ablaufenden" Wassers zum Nachteile des unterhalb liegenden Grundstückes ändert? - Unzulässige Klagänderung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640182D0212
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