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Aktenzeichen VI 154/89
Datum 14.10.1889
Leitsatz Bewirkt im Geltungsgebiete des Allgem. Landrechtes der Ehemann dadurch eine Rückgewähr des gesetzlich in seine Verwaltung gekommenen Vermögens seiner Ehefrau im Sinne des §. 3 Nr. 4 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879, daß er der Frau das von ihr eingebrachte bare Geld zum Zwecke des Ankaufes eines Grundstückes auf ihren Namen zurückgiebt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640183C0301
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