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Aktenzeichen I 106/89
Datum 22.05.1889
Leitsatz Landschaftliche Zwangsverwaltung. Versicherung gegen Feuersgefahr, von dem durch die Landschaft eingesetzten Kurator genommen. Befugnis der Landschaft, den Ersatz eines Brandschadens zu fordern, der nach dem Zuschlage des unter Zwangsverwaltung stehenden Gutes eingetreten ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640183D0302
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