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Aktenzeichen I 110/89

Datum 01.06.1889

Leitsatz Wird der Besitzerwerb durch constitutum verhindert, wenn der Konstituent vor Genehmigung seiner auftragslosen Bethätigung des Besitzwillens als Vertreter seitens des Vertretenen in Konkurs verfällt? Erfordernis eines rechtlichen Grundes zum Behalten der Sache seitens des bisherigen Besitzers für die Rechtswirksamkeit des constitutum. Pflicht des Verkaufskommissionärs, wegen seiner bevorstehenden Zahlungseinstellung das für zu lieferndes Kommissionsgut einzuziehende Kaufgeld nur als Vertreter für den Kommittenten in Besitz zu nehmen und besonders zu verwahren. Wirkung der Vermischung dieses Geldes mit eigenem Gelde.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640183E0307

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