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Aktenzeichen II 209/89
Datum 25.10.1889
Leitsatz Ist nach rheinischem Rechte eine Teilung des Eigentumes in der Weise statthaft, daß dem Einen die Oberfläche, einem Anderen ganz oder teilweise der darunter befindliche Grund und Boden gehöre?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018450339
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