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Aktenzeichen II 186/89

Datum 25.10.1889

Leitsatz Was ist unter einer allgemeinen Ermächtigung (autorisation générale) im Sinne des Art. 223 des bürgerl. Gesetzbuches zu verstehen? Liegt eine solche vor, wenn der Ehemann seine Ehefrau ermächtigt hat, sich für alle Forderungen zu verbürgen, welche einem Dritten aus einer Geschäftsverbindung mit dem Ehemanne erwachsen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018460340

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