Aktenzeichen II 235/89
Datum 06.12.1889
Leitsatz 1. Können diejenigen, welche von dem Gläubiger einer eingetragenen Genossenschaft als Mitglieder der letzteren wegen seines in dem Konkurse gegen die Genossenschaft erlittenen Ausfalles belangt werden, dieser Klage eine Einrede der rechtskräftigen Entscheidung daraus entgegenhalten, daß die jetzt Belangten in einem Rechtsstreite, welchen sie gegen die Mitglieder der Genossenschaft, vertreten durch die Liquidatoren, gelegentlich des Umlageverfahrens während des Konkurses geführt, ein Urteil dahin erwirkt haben, daß die von ihnen mit der Genossenschaft abgeschlossenen Verträge, aus deren Abschluß ihre Mitgliedschaft abgeleitet wurde, für sie nicht verbindlich geworden, und daß sie aus dem im Verteilungsplane enthaltenen Verzeichnisse der Genossenschafter zu streichen seien? 2. Können sie der bezeichneten Klage des Genossenschaftsgläubigers eine selbständige Einrede dahin entgegenhalten, sie seien zum Eintritte in die Genossenschaft durch betrügerische Vorspiegelungen seitens eines Bediensteten oder eines Agenten der Genossenschaft bewogen worden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640184D0362
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