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Aktenzeichen IV 5/88

Datum 08.07.1889

Leitsatz Ist in dem Verfahren über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, betreffend das Getrenntleben der Ehefrau von dem Ehemanne während des Scheidungsprozesses und die Verpflichtung des Ehemannes zur Verpflegung der Frau während des Getrenntlebens, der Wert des Streitgegenstandes bezüglich dieser Verpflichtung von dem Gerichte nach freiem Ermessen zu bestimmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018510373

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