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Aktenzeichen I 33/89

Datum 23.03.1889

Leitsatz In welchem Sinne ist die Erhebung einer Klage auf Forderungsfeststellung gegen den Gemeinschuldner während des Konkurses, wenn dieser der Feststellung im Prüfungstermine widersprochen hat, zu verstehen? Bedarf es zur Begründung des besonderen Nachweises eines Interesses an alsbaldiger Feststellung im Sinne des §. 231 C.P.O.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018580405

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