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Aktenzeichen V 172/89
Datum 06.11.1889
Leitsatz Unter welchen Umständen ist der bei der Schlußverteilung nicht befriedigte Konkursgläubiger durch die Vorschrift des §. 153 Abs. 2 K.O. verhindert, ein Vermögensstück des Schuldners auf Grund des §. 152 das. zu seiner (vorzugsweisen) Befriedigung in Anspruch zu nehmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019020007
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