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Aktenzeichen I 229/89
Datum 13.11.1889
Leitsatz Welche Bedeutung für die Haftung ausgetretener Genossen hinsichts der Verbindlichkeit der Genossenschaft aus einem Kontokorrentvertragsverhältnisse besitzt der Umstand, daß nach dem Austritte jener Genossen in dem Kontokorrentverhältnisse eine Saldofeststellung stattgefunden hat und die festgestellte Saldosumme in neue Rechnung vorgetragen worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019030011
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