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Aktenzeichen VI 309/89

Datum 27.02.1890

Leitsatz Kann ein neben einem öffentlichen Gemeindewege sich hinziehender ausgemauerter Graben als "Abhang" im Sinne des §. 367 Nr. 12 St.G.B. in Betracht kommen? Wem liegt die Pflicht ob, denselben zu verwahren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640190C0053

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