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Aktenzeichen I 79/89
Datum 25.05.1889
Leitsatz Gehört zu der vom Rheder und Verfrachter zu prästierenden Seetüchtigkeit des Schiffes auch, daß dasselbe mit der erforderlichen Garnierung versehen ist? Konnossementsmäßige Freizeichnung des Verfrachters in betreff des Verschuldens des Schiffers oder der Schiffsmannschaft im Gegensatze zu dem Verschulden des Verfrachters selbst oder eines anderen Bevollmächtigten desselben als des Schiffers.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019180104
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