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Aktenzeichen I 87/89
Datum 27.05.1889
Leitsatz Bezieht der durch §§. 13. 14 des Markenschutzgesetzes vom 30. November 1874 den inländischen Produzenten und Handeltreibenden gewährte Schutz ihres Namens und ihrer Firma gegen widerrechtliche Bezeichnung von Waren oder deren Verpackung sich auch auf eine mit Rücksicht auf das Idiom einer fremden Sprache gewählte abweichende Schreibart des Namens oder der Firma?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640191A0114
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