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Aktenzeichen V 351/89

Datum 19.04.1890

Leitsatz Ist das den Hilfskassen im §. 8 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 gegebene Recht, den Entschädigungsanspruch eines von ihnen Unterstützten gegen die Unfallberufsgenossenschaft geltend zu machen, davon abhängig, daß die Verpflichtung zur Gewährung der Unterstützung nicht nur in den Statuten der Kasse, sondern auch in den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes ihren Grund hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640191B0121

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