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Aktenzeichen I 340/89

Datum 10.03.1890

Leitsatz 1. Kann ein Beschluß des vertretungsberechtigten Organes einer Privatgesellschaft (Privatkorporation) von einem Mitgliede der Gesellschaft (Privatkorporation) schon aus dem Grunde angefochten werden, daß er das Interesse der Mitglieder verletzt? 2. Ist die Übernahme des sog. Kriegsrisiko seitens einer Lebensversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit durch den Begriff der Lebensversicherung auf den Todesfall und das Wesen einer solchen Lebensversicherungsgesellschaft ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019210152

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