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Aktenzeichen III 31/90

Datum 29.04.1890

Leitsatz Kann bei einer ohne Konsens des Lehnsherrn stattgefundenen Verpfändung eines Lehngutes der Gläubiger die hypothekarische Klage gegen den Verpfänder und diejenigen Lehnfolger, welche facta defuncti anzuerkennen haben, auf Herausgabe des Lehngutes zwecks Zwangsversteigerung erheben, oder hat der Gläubiger bei nichtkonsentierter Hypothek auch gegen die vorbezeichneten Personen nur das Recht auf Vollstreckung der Exekution in die Früchte des Lehngutes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019260188

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