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Aktenzeichen I 122/89

Datum 15.06.1889

Leitsatz 1. Wer sind im Sinne des Notariatsgesetzes die Interessenten bei der durch das Statut einer erlaubten Privatgesellschaft vorgeschriebenen Aufnahme notarieller Verhandlungen über Generalversammlungen? 2. Wirksamkeit der Änderung des Statutes ohne Staatsgenehmigung, wenn die Staatsaufsicht, wegen deren für die Änderung die Staatsgenehmigung im Statute vorgeschrieben, aufgegeben ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019290195

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