Aktenzeichen I 221/89
Datum 06.11.1889
Leitsatz a) Ist die Beschlagnahme der Forderung des eingetragenen Grundstückseigentümers aus dem Versicherungsvertrage notwendig, um den Hypothekengläubiger zu berechtigen, auf Grund des §. 30 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 die Zahlung der Brandversicherungsgelder von dem Versicherer zu fordern? b) Rechtliche Bedeutung der policemäßigen Versicherungsbedingung, daß, im Falle der Entschädigungsanspruch durch Schuld des Versicherten verloren sei, der Versicherer die Entschädigung, soweit nötig, zur Befriedigung der auf dem Grundstücke, dessen versicherte Gebäude abgebrannt sind, eingetragenen Hypotheken- bezw. Realgläubiger gegen Cession ihrer Rechte verwende.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640192D0218
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