zurück

Aktenzeichen IV 243/89

Datum 12.12.1889

Leitsatz Ist eine von dem Erblasser eigenhändig ge- und unterschriebene letztwillige Verordnung, welche wegen Mangels der gerichtlichen Form als Testament und als Kodizill nicht bestehen kann, als außergerichtliche Verordnung in der Beschränkung der ausgesetzten Vermächtnisse bis zum 20. Teile des Nachlasses gültig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019360263

Download PDF

zurück