zurück
Aktenzeichen IV 334/88
Datum 03.02.1890
Leitsatz 1. Hat der zur Unterhaltung des Kirchhofes Verpflichtete auch die Kosten einer neuen Kirchhofsanlage zu tragen? 2. Schließt die Kirchen- und Pfarrbaulast die Verpflichtung zur Unterhaltung des Kirchhofes in sich? 3. Kann die Verpflichtung zur Unterhaltung des Kirchhofes durch Observanz begründet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019420312
zurück