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Aktenzeichen VI 291/89

Datum 06.02.1890

Leitsatz Kann der Mäkler die Mäklergebühr beanspruchen, wenn das durch ihn vermittelte Geschäft nicht in der vorgeschriebenen Form geschlossen, von den Kontrahenten jedoch als verbindlich behandelt und später durch wechselseitige Einwilligung ohne Rücksicht auf den Formmangel wieder aufgehoben worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019430319

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