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Aktenzeichen VI 203/89
Datum 25.11.1889
Leitsatz Muß das Gericht gegebenen Falles auch dann auf Antrag entweder ein Versäumniszwischenurteil nach §. 430 C.P.O. erlassen, oder den Antrag nach §. 300 Abs. 1 das. zurückweisen, wenn es den früher durch Beweisbeschluß auferlegten Eid für unerheblich hält?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640194F0359
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