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Aktenzeichen I 267/89

Datum 14.12.1889

Leitsatz Ist die Vorschrift des §. 686 Abs. 2 C.P.O. anwendbar auf den Verteidigungsbehelf aus dem §. 46 A.L.R. I. 20 oder auf den Einwand, daß der Zwangsvollstreckungstitel nicht auf diejenige Leistung gerichtet sei, deren Erzwingung beantragt werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019510361

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