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Aktenzeichen VI 246/89

Datum 02.01.1890

Leitsatz Ist die Pfändung einer Geldforderung unwirksam, wenn bei Erlaß des Pfändungsbeschlusses der Vorschrift des §. 672 Abs. 2 C.P.O. zuwidergehandelt war? Kann das Pfändungspfandrecht durch Nachholung der in §. 672 Abs. 2 vorgeschriebenen Zustellung nachträglich Gültigkeit erlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019540368

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