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Aktenzeichen III 2/90
Datum 14.02.1890
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist ein zuständiges Gericht für eine Klage zu bestimmen, welche auf mehrere, in den Bezirken verschiedener Gerichte belegene, unbewegliche Sachen gerichtet ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640195A0394
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