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Aktenzeichen V 21/90

Datum 08.03.1889

Leitsatz Kann die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteiles, welches die Aufhebung eines Arrestes ausspricht, in der Berufungsinstanz vor der mündlichen Verhandlung durch Beschluß des Berufungsrichters aufgehoben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640195D0401

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