zurück
Aktenzeichen IV 293/89
Datum 20.03.1890
Leitsatz Steht dem Gerichte, bei welchem die Klage auf Feststellung der Nichtverpflichtung zur Zahlung eines Stempels erhoben ist, die Befugnis zu, die Einstellung des zur Beitreibung des Stempels anhängigen Verwaltungszwangsverfahrens durch einstweilige Verfügung anzuordnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640195F0406
zurück