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Aktenzeichen III 26/90

Datum 14.02.1890

Leitsatz 1. Kann im Falle der Unzulässigkeit der Zurückschiebung des Eides in erster Instanz (§§. 413 Abs. 2. 417 Abs. 2 C.P.O.) der Zurückschiebende in der Berufungsinstanz neue Beweismittel mit der Wirkung vorbringen, daß die Zurückschiebung des Eides nach §. 419 Abs. 2 C.P.O. als widerrufen zu gelten hat? 2. Ist die Eideszuschiebung darüber zulässig, daß eine Schuld vertragsmäßig anerkannt sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019630418

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